Bekanntmachung wird zur Verordnung

Freie Importeure begrüssen Parlamentsentscheid

Die im VFAS (Verband freier Autohandel Schweiz) zusammengefassten Markenhändler, freien Importeure, Occasionshändler, Reparatur-Werkstätten und Ersatzteilhändler fühlen sich schon seit geraumer Zeit benachteiligt gegenüber den offiziellen Importeuren und Herstellern. Nun hat das Parlament eine "KfZ-Bekanntmachung" des WEKO von 2002 in eine rechtsverbindliche Verordnung umgewandelt. Das freut den VFAS.

Veröffentlicht am 16.03.2022

Offizielles Pressecommuniqué des VFAS:

Mit dem heutigen Entscheid des Ständerates wurde ein wichtiger Meilenstein für freie Auto-Unternehmer erreicht. Profitieren werden Markenhändler, freie Importeure, Occasionshändler, Reparatur-Werkstätten und Ersatzteilhändler.

Ausgangslage

Seit Jahren versuchen internationale Konzerne und Importeure Händler und Garagisten mit unfairen Verträgen zu benachteiligen. Die WEKO sah sich 2002 veranlasst, die wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Kfz-KMU zu verbessern. Die sog. KfZ-Bekanntmachung der WEKO konnte jedoch kaum Wirkung entfalten, weil sie von den Gerichten nicht oder kaum angewendet wurde. Leidtragende sind die in der Schweiz ansässigen rund 5‘000 Garagen. Sind diese doch auf Verträge mit Importeuren und/oder Herstellern angewiesen oder als freie Importeure, dass diese nicht behindert werden. So versuchen die Importeure und Hersteller denn auch, die Garagisten mit diversen Mitteln aus dem Markt zu drängen. Dazu gehören:

- Verkaufs- und Werkstattnetze aufkaufen, oder kündigen

- Technischen Zugang zu Testern und anderem wird teilweise nicht oder ungenügend gewährleistet

- Behinderung von Importen aus dem Ausland

- Behinderung bei Werksgarantien

 

Das Occasionsgeschäft möchten viele Hersteller oder dessen Importeure selber leiten oder kontrollieren.

Der VFAS kritisiert diese Umstände schon seit Jahren und unterstützt die freien Unternehmer in ihren Bestrebungen den KfZ-Markt offen zu halten. Der VFAS hat deshalb auch die Einreichung der Motion Pfister (18.3898) im Jahre 2018 begrüsst und begleitet, welche die Überführung der KfZ Bekanntmachung in eine verpflichtende Verordnung verlangt. Dem hat nun also auch der Zweitrat einstimmig zugestimmt. Eine Zustimmung, welche auf einer breiten Allianz gründet. Dazu gehören etwa: Der VFAS, AGVS, ACS, Carrosserie Suisse, SAA, VSS, 2rad Schweiz, sowie die Gewerkschaften Unia und Syna.

 

Was für Änderungen können Garagisten und Autohändler erwarten?

Änderungen der Garantien
Neuwagen aus dem EWR verfügen auch bei Direkt- und Parallelimporten standartmässig über eine mindestens 2-jährige Herstellergarantie. Schweizer Vertretungen sind verpflichtet, dieser Gewährleistungspflicht nachzukommen und allfällige Reparaturen auf Garantiekosten auszuführen.

Änderungen für freie Händler
Diese profitieren von ungehindertem Zugang zu technischen Daten. Also beispielsweise Markentester, elektronischen Serviceheften aber auch zu Schulungen. Im Weiteren steht dem freien Händler im Grundsatz das Recht zu, Markenvertretungen zu übernehmen, wenn diese (für alle gültigen) Vorschriften des Herstellers erfüllt werden. Service und Reparaturarbeiten dürfen auch an Fahrzeugen mit laufender Werksgarantie durchgeführt werden, ohne dass die Garantie verfällt. Der Bezug von original Ersatzteilen steht dem Händler zu. Baugleiche, günstigere Ersatzteile dürfen auch verwendet werden, ohne dass ein Garantieanspruch verfällt.

Änderung für Markenhändler
Die oben genannten Vorteile der freien Händler stehen auch Markenhändlern zu. Weiter haben diese Kündigungsschutz und grundsätzlich das Anrecht auf einen After-Sales Vertrag, wenn der Händler r die Anforderungen des Herstellers erfüllt. Auch Mehrmarken Handel ist zulässig.

Änderungen für Occasionshändler
Diese können auch von den gelisteten Vorteilen der freien Händler profitieren und so ihre Occasionen besser verkaufen.

Änderungen für Reparaturwerkstätten
Die bei den freien Händlern gelisteten Verbesserungen stehen auch Reparaturwerkstätten zur Verfügung

Änderungen für Direkt- respektive Parallelimporteure
Alle vorgenannten Verbesserungen stehen auch diesen zu und die heute oft gesehenen Behinderungen bei Garantien, Verweigerungen zu Bedienungsanleitungen auf Deutsch und Behinderung bei technischem Zugang sind nicht mehr zulässig. Wer einen Kundenauftrag hat, muss von einem Markenhändler beliefert werden.

Stimmen zum Entscheid:

Prof. Dr. Patrick Krauskopf (ehemaliger WEKO-Vizedirektor): «Ich freue mich, dass die Regeln der Kfz-Bekanntmachung nun schweizweit für verbindlich erklärt werden. Dies ist für einen funktionierenden Wettbewerb in allen Landesteilen wichtig.»

Marianne Fassbind (Stiftung KMU Rechtsdurchsetzung): «Wir unterstützen viele Händler und Werkstätten, die von der Übermacht der Hersteller an die Wand gedrückt werden. Mit den neuen Regeln wird es für KMU-Garagen einfacher, sich im Markt zu behaupten. Konsumentinnen und Konsumenten erhalten en mehr Auswahl – ein wichtiger Schritt für einen freien und unabhängigen Autohandel in der Schweiz.»

Stefan Epper, Inhaber der Epper Garagen: «Ich bin selber betroffen: Der Hersteller wollte mir ohne jeden Grund den Servicevertrag kündigen. Das Gericht hat in diesem Fall zwar nach einem aufreibenden Verfahren zu meinen Gunsten entscheiden. Mit der neuen Kfz-Verordnung werden die Regeln, wie Hersteller und Importeure sich gegenüber Händlern zu verhalten haben, von vornherein festgelegt. Man muss dann nicht mehr vor Gericht ziehen. Ich bin dem VFAS dankbar für seinen Einsatz.»

Roger Kunz (l.), Präsident und Stephan Jäggi (r.), Geschäftsleiter vom VFAS: «Was für ein guter Tag für das Unternehmertum und meine Kunden.»

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