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Bundesgerichtsurteil gegen Uber

Bundesgerichtsurteil gegen Uber: Erfolg für TaxiSuisse im Kampf für gleiche Rahmenbedingungen am Markt! Der Entscheid des Bundesgerichts in Lausanne, wonach Uber im Kanton Genf als Arbeitgeber den gleichen gesetzlichen Vorgaben unterstellt wird wie andere Taxiunternehmen, ist für die Schweizer Taxibranche absolut wegweisend und schafft endlich Rechtssicherheit über die gesetzlichen Verpflichtungen des Unternehmens. TaxiSuisse, die Fachgruppe Taxi des Schweiz. Nutzfahrzeugverbands ASTAG, wie auch die ASTAG selber fordern seit Jahren gleiche Bedingungen und gleich lange Spiesse für alle!

Veröffentlicht am 08.06.2022

Fahrerinnen und Fahrer des Taxidienstes Uber werden auch im Kanton Genf als Angestellte des Unternehmens gewertet. Uber muss somit die Bestimmungen der Branche einhalten (bspw. Sozialabgaben und Abrechnung der Mehrwertsteuer auf geleistete Fahrten). Das Bundesgerichtsurteil aus Lausanne bestätigt damit einen Entscheid des Kantons Genf und noch viel mehr: «Das Bundesgerichtsurteil wird präjudizierend für die ganze Schweiz sein!», betont Felix Engelhard, ASTAG-Fachgruppenvizepräsident TaxiSuisse.

Die ASTAG-Fachgruppe TaxiSuisse, die seit Jahren gleiche Rahmenbedingungen für alle Marktteilnehmer in der Taxibranche fordert, wird damit in ihrer Haltung grundlegend untersützt. Der Entscheid des höchsten Gerichts der Schweiz ebnet den Weg für die Beseitigung der einseitigen Wettbewerbsvorteile von Uber und anderen Unternehmern als Vermittler von taxiähnlichen Dienstleistungen und schafft endlich Rechtssicherheit über die gesetzlichen Verpflichtungen des Unternehmens Uber in der Schweiz.

Zentral wichtig ist nun, dass die Kantone die logische Konsequenz aus dem Urteil zeitverzugslos ziehen und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben überprüfen. Nur so können gleich lange Spiesse am Markt für alle gewährleistet werden. «Dieses Urteil mit Signalwirkung darf als Sieg für den fairen Wettbewerb und der Taxibranche in der Schweiz gewertet werden!», freut sich Fachgruppenvizepräsident Engelhard.

 

Text und Fotos: ASTAG

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