Von Amtes wegen konfisziert

Auto-Konfiszierung – Im Namen des Gesetzes

Aufklärung statt Mythenbildung: Was passiert mit Autos, die von Amtes wegen konfisziert worden sind? Wir fragen nach und bekommen interessante Einblicke in die Arbeit der Staatsanwaltschaft Zürich.

Veröffentlicht am 25.12.2021

Man kann sein Auto mit Verkehrs- oder Vermögensverstössen oder anderen Delikten schnell mal verlieren. Als Beispiel zu Letzterem wird gerne der Buchhalter genannt, der Geld für eigene Zwecke abzweigt. Irgendwann fliegt der Schwindel auf, und der Beschuldigte steht Forderungen der Geschädigten, die möglichst viel ihres verlorenen Geldes wiedersehen möchten, gegenüber. In Zürich ist Staatsanwalt Marcel Scholl für diesen Bereich zuständig. Er steht Aufklärung und Information positiv gegenüber – Mythen und Stammtischweisheiten gibt es schliesslich genug. Der Kanton Zürich verfügt zudem über ein sehr effizientes und schnelles System, das sich nicht zu verstecken braucht.

Professionelle Verwertung

Ein wichtiger Mann ist dabei Roland Meister, der bei der Staatsanwaltschaft hauptamtlich für die Lagerung und Verwertung von eingezogenen Fahrzeugen zuständig ist. «Oberstes Ziel ist, möglichst viel Geld herauszuholen, um es den Geschädigten zu erstatten», sagt Meister. «Es liegt eigentlich immer im Interesse des Verurteilten, dass die noch vorhandenen Werte so schnell wie möglich zu Bargeld gemacht werden können, um die angehäuften Kosten zu begleichen. Die Betroffenen sind daher häufig recht kooperativ», weiss er aus jahrelanger Erfahrung. Unter der Voraussetzung, dass das veruntreute Geld nicht verjubelt wurde, ist es oft noch in Sachwerten vorhanden, wenn nicht als Bargeld, dann wenigstens in Form von Luxusgütern – wie beispielsweise Autos. 

«Ich möchte hier mit dem Bild des in der Tiefgarage oder im Hinterhof einer Polizeistation mit platten Pneus vor sich hinmodernden Luxusschlittens, das sich in vielen Hinterköpfen eingenistet hat, aufräumen», stellt Meister klar. Die Fahrzeuge werden, sobald die Sachlage klar ist, so schnell wie möglich von einem spezialisierten Spediteur abgeholt und an geschützten Standorten eingelagert. «Wir stehen nach dem Einziehen der Fahrzeuge in der Verantwortung – auch für allfällige Schäden. Darum haben wir Spezialisten, welche die Autos für den Weiterverkauf vorbereiten. Sollte es aufgrund der Rechtslage länger dauern, werden sie fachmännisch gelagert. Wir wollen das Möglichste tun, den ohnehin entstehenden Wertverfall nicht durch unsachgemässe Behandlung noch zu verstärken.» 

Das bedeutet, dass sie unter einer Plane mit erhöhtem Reifendruck, geladener Batterie und stets überwachten Flüssigkeitsständen in einer Halle stehen. Zudem werden die Autos einmal im Monat warm gefahren und bewegt, damit sie keine Standschäden davontragen. Services werden keine ausgeführt, Reparaturen sehr selten und auch nur dann, wenn sie zwingend zum Werterhalt oder zur Vermeidung von möglichen Folgeschäden nötig sind. Die vielen Kostenpunkte, die letztlich dem Verfahren angelastet werden, sollen so niedrig wie möglich gehalten werden.

Buntes Sortiment

Durch seine Hände gehen jährlich rund 50 Fahrzeuge. Dabei ist aufgrund der Verschiedenartigkeit der Delikte absolut alles dabei, was Räder hat: von hundert bis eine Million Franken, vom Töffli und Motorrad über Familienkutsche bis zum Lastwagen – und natürlich sind viele Edellimousinen oder Sportwagen dabei. 

Fast alle Autos haben die leidige Eigenschaft, an Wert zu verlieren, je älter sie werden. Die Zeit drängt also! Man habe es schon geschafft, Autos innerhalb eines Monats nach der Sicherstellung wieder einem neuen Besitzer zu übergeben. «Allerdings kann jede Verfügung angefochten werden. Wird der Fall an höhere Instanzen weitergezogen, kann es auch mal Jahre dauern, bis ein Auto verkauft werden darf. Doch egal, wie lange ein Fahrzeug in unseren Händen bleibt: Es wird immer gut gepflegt und fachgerecht gelagert», erklärt Roland Meister.

Erfolgreiches Rezept 

Wie kam es zur heutigen Lösung? Als vor einigen Jahren ein sehr komplexer Fall vorlag, war man gezwungen, sich nach einer professionellen Verwertung umzusehen. Diverse Möglichkeiten wurden geprüft – auch der Verkauf über Onlineplattformen durch die Staatsanwaltschaft selbst. Aber zumindest bei Fahrzeugen hätte sich letztendlich die Zusammenarbeit mit einem professionellen Händler als die effizienteste erwiesen. Insbesondere die Schaffung von eigenen Lagerkapazitäten oder das Anstellen von Personal zur Wagenpflege sind ein Ding der Unmöglichkeit. Sobald die Fahrzeuge zur Verwertung freigegeben sind, werden sie von Carauktion auf deren Onlineportal angeboten. Diese Art Auktionen sind erfolgreicher als öffentliche Versteigerungen, die etwa bei Betreibungen durchgeführt werden. Allerhöchstens bei Oldtimern wird schon mal ein Markenclub angefragt, weil der Weg über die Auktion dann nicht effizient wäre.

Alles streng abgeschirmt

Wie diese Arbeit hinter den Kulissen abläuft, können wir in einer der von Carauktion bewirtschafteten Hallen, deren Standort wir nicht verraten dürfen, selbst verfolgen. Wird ein Fahrzeug angeliefert, bekommt es einen Check und wird – gewaschen und in fahrbereitem Zustand – unter einer Plane eingelagert. Wir dürfen in der Halle nur die zugedeckten Fahrzeuge fotografieren oder solche, bei denen keinerlei Rückschlüsse auf die Herkunft gezogen werden können. Sehr seltene Wagen, Sonderlackierungen oder besondere Merkmale wie Aufschriften oder Umbauten sind für uns tabu. «Wir legen grossen Wert auf die Privatsphäre der Betroffenen», sagt Roland Meister. Alles ist ausserdem verriegelt und bewacht. Sobald es grünes Licht zum Weiterverkauf gibt, wenn also eine rechtskräftige Verfügung auf dem Tisch liegt, wird das Fahrzeug auf der Online-Plattform von Carauktion zum Verkauf an Händler angeboten. Der Verkauf an Privatkäufer wäre zu aufwendig und kompliziert. 

Unter www.carauktion.ch stehen die Fahrzeuge während 22 Stunden zum Kauf für Händler bereit. Rund 1200 bis 1600 Interessenten schauen sich im Schnitt schweizweit ein Fahrzeug an. Ist der Mindestpreis erreicht, wechselt die Hintergrundfarbe auf Grün, und der Handel darf sich bis Verkaufsschluss um den Wagen «balgen». Bleiben die Gebote unter dem festgelegten Mindesterlös, geht die Ampel auf Gelb. Dann muss Roland Meister innerhalb einer bestimmten Frist entscheiden, ob der Kauf zustande kommt oder nicht. «Wir hatten schon mal einen rechtsgelenkten älteren VW Golf oder einen Opel Astra ohne Schlüssel. Da muss man Eingeständnisse machen, denn behalten können wir nichts. Es gibt beliebtere und weniger beliebte Autos, entweder der Markt spielt oder nicht. Zu jedem Auto wird eine professionell angefertigte Expertise mit Wertanalyse geliefert. Ein Vorbehalt in der Expertise – beispielsweise ein Ölverlust – kann ein Hemmschuh sein. Aber üblicherweise verkaufen wir jedes Auto, im Normalfall sogar zu sehr guten Preisen. Diese Art der Verwertung ist öffentlich, ist transparent und breit angelegt. Wir haben keine Geheimnisse.» Zudem untersteht die Staatsanwaltschaft der kantonalen Finanzkontrolle. Dass sich ein Insider etwas zuschanzen könnte, ist also ausgeschlossen.

Verwertung muss Sinn machen

Das Zürcher System funktioniert so gut, dass sich beispielsweise auch deutsche Behörden schon dafür interessieren. Sie waren erstaunt, als Roland Meister auf einer Fachtagung aufzeigte, wie einfach und effizient hierzulande die Verwertung funktioniert. Und was passiert mit dem Erlös? Nach Abzug der nicht unbeträchtlichen Aufwendungen kommt er in den meisten Fällen den Geschädigten zugute. Der Öffentlichkeit entstehen normalerweise keine Kosten. Ist vorhersehbar, dass sie höher sind als der Erlös, wird keine Verwertung durchgeführt. «Allerdings kann uns die unvorhersehbare Dauer eines Verfahrens immer mal wieder einen Strich durch die Rechnung machen», sagt Meister. Doch auch nach einem erfolgreichen Verkauf sind in der Regel die Schulden, die sich durch die Straftat angehäuft haben, höher als der Erlös. Auch wenn die Versuchung noch so gross ist: Ehrlichkeit währt eben doch immer am längsten!

Sonderfall Verkehrsdelikt

Etwas anders verhält es sich bei den diversen Verkehrsdelikten, welche in Zürich in den Verantwortungsbereich von Staatsanwalt Jürg Boll fallen. Ein Auto wird sichergestellt, wenn jemand ohne Billet unterwegs ist oder weil es sich bei Unfällen oder Raserdelikten um die «Tatwaffe» handelt, die dem Täter entzogen werden soll, um weitere Vergehen zu verhindern. Oder es muss zwecks Rekonstruktion eines Unfalles untersucht werden. Das Gericht entscheidet dann, was mit dem Fahrzeug weiter geschieht. Handelt es sich um ein ausgeliehenes oder geleastes Auto, bekommt es der rechtmäs-sige Eigentümer natürlich umgehend zurück, beziehungsweise der Leasingvertrag wird aufgelöst. 

Warnung vor Leichtfertigkeit

«Man kann sein Auto auch verlieren, wenn man selbst nicht hinter dem Steuer sitzt», erklärt Boll. «Wer sein Fahrzeug jemandem ausleiht, der kein Billet hat und schon vorher auffällig im Strassenverkehr war, handelt leichtfertig und muss nebst einer Bestrafung wegen Überlassens eines Fahrzeuges an eine nicht berechtigte Person mit der Einziehung des Autos rechnen.» Man muss sich also sehr genau überlegen, an wen man sein Auto ausleiht. «Allerdings», gibt Jürg Boll Entwarnung, «gilt immer das Prinzip der Verhältnismässigkeit. Es muss schon triftige Gründe geben, ein Auto einzuziehen.» Wird der Täter schuldig gesprochen und sind die Eigentumsverhältnisse klar, kann der Wagen recht schnell verwertet werden. Mit dem Erlös werden Verwertungs- und Verfahrenskosten bezahlt. Überschüsse gehen normalerweise in die Staatskasse – und ein hoffentlich ehrlicher Zeitgenosse darf sich an seiner neuen und vor allem gepflegten Occasion erfreuen.

Text: Stefan Fritschi
Fotos: Vesa Eskola 

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