Robin Road

Rechts oder richtig?

Per 1. Januar 2021 sei Rechtsüberholen erlaubt, denkt man. Es ist aber nach wie vor verboten. Nur das vorsichtige Rechtsvorbeifahren ist neuerdings erlaubt. Was ist nun der Unterschied? Robin Road alias Dr. Rainer Riek klärt auf.

Veröffentlicht am 25.12.2020

Monsieur Claude war ausser sich, als er für ein Rechtsüberholen auf der Autobahn A3 kurz vor Zürich gebüsst wurde. Vier Spuren führen dort nach Zürich City und zwei davon nach Brunau – nicht gerade sehr übersichtlich. Zudem teilt sich noch eine Spur, was Monsieur Claude aber übersah. Er fuhr rechts an einem notorisch Linksfahrenden vorbei, als er dachte, dass er wieder auf die Überholspur wechseln musste, um in die City zu fahren. Und schon war es geschehen.

Alles Schnee von gestern, denken jetzt viele, da per 1. Januar 2021 Rechtsüberholen erlaubt sei. Rechtsüberholen ist aber nach wie vor verboten, aber das vorsichtige Rechtsvorbeifahren (s. Grafik) ist dafür neu erlaubt. Was ist nun der Unterschied?

 

Überholen oder vorbeifahren?

Nach wie vor verboten ist das Überholen, das heisst auf der Autobahn oder der Autostrasse rechts vorbeifahren und dann wieder nach links auf die Überholspur wechseln. Vorbeifahren bedeutet hingegen: rechts bleiben und nicht wieder die Fahrspur wechseln, sondern rechts weiterfahren. Es kommt übrigens auch nicht mehr darauf an, ob Kolonnenverkehr herrscht oder nicht, wovon hin und wieder die Tagesmedien berichten.

Übrigens: Penetrantes Linksfahren wäre eigentlich auch strafbar, aber leider verfolgt dies weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft, da es nur um die offenbar viel gefährlicheren Rechtsüberholer geht. Dies ist umso bedauerlicher, als die notorischen Linksfahrer gleich gegen mehrere Verkehrsregeln verstossen. Heisst: Wer links fährt, obwohl rechts frei ist, verletzt die Vorschrift des Rechtsfahrens. Und dass rechts frei ist, ergibt sich ja von selbst, wenn man rechts überholt wird. Weiter müssen Linksfahrer dem angekündigten schneller Fahrenden die Strasse zum Überholen freigeben. Und schliesslich ist der Linksfahrer beim Spurwechsel vortrittsbelastet, also, wenn er von der Überholspur auf die Normalspur wechselt, müsste er eigentlich dem Rechtsfahrenden den Vortritt lassen.

Aufmerksame Leser haben gemerkt, dass sich hier das Recht offensichtlich widerspricht. Genau! Und deshalb fordern viele Experten, das Rechtsüberholen zu entkriminalisieren und zu erlauben.

 

Kleines Unfallpotenzial

Mein Berufskollege Manfred Dähler präsentierte an der diesjährigen Strassenverkehrsrechts-Tagung in Zürich eine Statistik, wonach nur gerade 0,26 Prozent der Verkehrsunfälle mit Personenschaden auf ein Rechtsüberholen zurückzuführen sind. Aber eben so weit ist das Parlament mit den neuen Vorschriften zum Jahreswechsel leider nicht gegangen. Neben dem erlaubten Rechtsvorbeifahren sind die wichtigsten Änderungen per 1. Januar 2021 die folgenden: Auf den Autobahnen gilt bei Stau die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden. Bei Spurabbauten gilt das Reissverschlussprinzip.

Und die zulässige Höchstgeschwindigkeit von leichten Motorfahrzeugen mit Anhängern bis 3,5 Tonnen wird von 80 auf 100 km/h erhöht, sofern Anhänger und Zugfahrzeug für diese Geschwindigkeit zugelassen sind (www.astra.admin.ch)

Monsieur Claude wird also auch im 2021 nicht ohne Busse davonkommen, da er eben rechts überholt hat und nicht nur vorbeigefahren ist. Immerhin wird die Übertretung neu «nur» noch mit einer Ordnungsbusse von 250 Franken erledigt und der Ausweis wird ihm nicht mehr automatisch entzogen wie noch vor 2021.

Robin Road wünscht Ihnen alles Gute und viel Gfreuts im 2021!

 

Text: Robin Road
Fotos: Vesa Eskola
Grafik: Blick/Astra

 

Robin Road hilft

Dr. Rainer Riek — alias Robin Road — schreibt in jeder ai-Ausgabe oder auf unserer Homepage
www.auto-illustrierte.ch über strassenverkehrsrechtliche Themen sowie rund ums Auto im Recht. Er ist Rechtsanwalt und Notar bei www.zwplaw.ch und unter anderem spezialisiert auf Strassenverkehrsrecht. Zudem postet er seine Autoquartette auf dem Auto-Blog von www.driving.legal.

Wenn Sie ein strassenverkehrsrechtliches Problem oder Fragen dazu haben, schreiben Sie Robin Road eine E-Mail: road@auto-illustrierte.ch

Wichtiger Hinweis: Es handelt sich hier meist um reale Fälle mit geänderten Namen. Jeder Fall ist verschieden und muss einzeln betrachtet werden. Daher erfolgen sämtliche Empfehlungen und Angaben ohne Gewähr.

 

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