Robin Road

Die «Auslandstat»

Viele denken: Was will einem die ausländische Polizei schon anhaben, wenn man geblitzt oder einem eine Parkbusse aufgebrummt wird? Da könnte man sich schwer täuschen ... Und Robin Road erklärt auch, warum es dumm ist, sein Kontrollschild auf der Datenbank sperren zu lassen.

Veröffentlicht am 03.09.2020

Die Ferienzeit, während der der Gasfuss manchmal etwas lockerer geführt wird, ist vorbei. Angela war mit ihrer Familie in Deutschland und genoss die freie Fahrt, vor allem auf den Autobahnen. Etwas unberechenbar waren nicht nur die Corona-Zahlen, sondern auch, auf welchen Abschnitten kein Tempolimit gilt. Zu Hause angekommen war sie denn auch wenig überrascht, als sie Post von der Verkehrsbussenzentrale erhielt.

Vorsicht Datenbanken

Jeder Staat hat zwar immer noch seine eigenen Strassenverkehrsregeln und handhabt die Verfolgung unterschiedlich. Zwischen der Schweiz und einigen EU-Ländern – etwa mit Frankreich – gibt es bereits Abkommen oder solche sind in Planung, und diese bedeuten oft freien Informationsaustausch. Das heisst beispielsweise: Die Busse aus Frankreich wird von Schweizer Behörden eingetrieben und umgekehrt. Nicht alle Länder pflegen diesen Austausch gleich aktiv. Eigentlich weiss man nie so recht, ob eine Übertretung im Ausland den Schweizer Behörden gemeldet wird oder nicht. Das bestätigen auch verschiedene Strassenverkehrsämter. Die Fälle mehren sich hingegen, und auch die Schweizer Behörden schauen vermehrt in die zentralisierten Datenbanken nach Verkehrssündern, besonders wenn sie vorbelastet sind.

Doch lohnt es sich, auf das Prinzip Hoffnung zu setzen? Wer Bussen aus dem Ausland nicht bezahlt, kann bei der nächsten Ausreise am Zoll oder einer Kontrolle hängen bleiben. Der Ferien- und Fahrspass bleibt dann bei hohen Mahngebühren, einem konfiszierten Auto bis hin zur Haft gründlich auf der Strecke. Es lohnt sich daher meist nicht, die ausländische Polizei links liegen zu lassen, gerade bei tiefen Bussen. 

Vor dem Bezahlen nachfragen

Bei etwas schwerwiegenderen Vergehen sollte aber genau hingeschaut werden. Die Schweiz darf zwar für eine Auslandsübertretung keine (weiteren) Bussen verteilen, die Schweizer Polizei und Staatsanwaltschaften dürfen nicht zusätzlich büssen. Aber die Schweizer Strassenverkehrsämter, welche für den Ausweisentzug letztendlich zuständig sind, dürfen sozusagen nachdoppeln.

Angela erhielt neben der Busse aus Baden-Württemberg und einem Fahrverbot der deutschen Behörden auch noch einen Ausweisentzug des Strassenverkehrsamts in der Schweiz aufgebrummt. Immerhin gilt bei so genannten Ersttätern, dass die Entzugsdauer nicht länger als das Fahrverbot im Ausland ausfallen darf, solange man nicht vorbestraft ist, also ein früherer Ausweisentzug vorliegt. Wer vorbelastet ist, also Wiederholungstäter ist, für den empfiehlt es sich, zuerst mit dem Strassenverkehrsamt zu klären, ob einem in der Schweiz ein Ausweisentzug blüht, bevor man die Busse aus dem Ausland bezahlt und damit die Übertretung anerkennt.

Einen Monat oder drei?

Angela bezahlte die im Vergleich zur Schweiz tiefe deutsche Busse und akzeptierte das Fahrverbot von einem Monat in Deutschland sowie den Ausweisentzug in der Schweiz von gleicher Dauer. Wäre Sie in der Schweiz so schnell gefahren wie in Deutschland, dann hätte sie den Ausweis für mindestens drei Monate abgeben müssen.

PS:

Übrigens ist schlecht beraten, wer sein Kontrollschild in den Datenbanken sperren lässt: Die Kantone AG, LU, SH, ZG und ZH führen beispielsweise über www.viacar.ch eine Plattform, über welche man den Halter des Fahrzeugs via Kontrollschild erfahren kann. Sind diese Daten gesperrt, bleibt den ausländischen Polizeiämtern nur mehr, als die Angaben des Halters über die Polizei oder das Strassenverkehrsamt zu beschaffen. Und wenn die Schweizer Ämter von der ausländischen Polizei kontaktiert werden, dann ist die Gefahr gross, dass dieser Fall auch in der Schweiz hängen bleibt.

Robin Road wünscht Ihnen weiterhin gute Fahrt.

 

Text: Robin Road
Fotos: Vesa Eskola

 

Robin Road hilft

Dr. Rainer Riek — alias Robin Road — schreibt in jeder ai-Ausgabe oder auf unserer Homepage
www.auto-illustrierte.ch über strassenverkehrsrechtliche Themen sowie rund ums Auto im Recht. Er ist Rechtsanwalt und Notar bei www.zwplaw.ch und unter anderem spezialisiert auf Strassenverkehrsrecht. Zudem postet er seine Autoquartette auf dem Auto-Blog von www.driving.legal.

Wichtiger Hinweis: Es handelt sich hier um reale Fälle mit geänderten Namen. Jeder Fall ist verschieden und muss einzeln betrachtet werden. Daher erfolgen sämtliche Empfehlungen und Angaben ohne Gewähr.

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