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Occasionen und Neuwagen

Einfahrt in deutsche Städte: Schadstoffplakette obligatorisch

TCS bietet neben den grünen, neu auch gelbe und rote Schadstoffplaketten an

Ohne Schadstoffplakette geht in einigen deutschen Städten nichts. Diese ist auch für schweizerische Automobilisten obligatorisch. Wer ohne Schadstoffplakette in einer «Umweltzone» fährt, wird mit 40 Euro zur Kasse gebeten. Um sich keinen Ärger einzuhandeln, bezieht man die Plakette frühzeitig vor der Reise nach Deutschland mit Vorteil beim TCS.

Wer mit dem Auto nach Berlin, Dortmund, Hannover (mit Übergangsfrist) und Köln fährt, riskiert ohne Schadstoffplakette eine empfindliche Busse und Fahrverbot. Die Städte Augsburg, Freiburg, Heidelberg, Ilsfeld, Karlsruhe, Leonberg, Ludwigsburg, Mannheim, Mühlacker, München, Neu-Ulm, Pforzheim, Pleidelsheim, Reutlingen, Schwäbisch Gmünd, Stuttgart und Tübingen planen die Einführung von Umweltzonen im Laufe des Jahres.

Der Betrag für die «amtliche» Schadstoffplakette muss im Voraus entrichtet werden.
Anschliessend bestellt der TCS die Plakette in Deutschland und stellt diese dem Besteller innert rund fünf Arbeitstagen per Post zu. Für Privat- wie auch Grosskunden (Firmen) gibt es neu beim TCS administrativ vereinfachte Sonderlösungen.

Neuere Fahrzeuge benötigen grüne, ältere gelbe oder rote Plaketten. Massgebend für die Bestimmung der richtigen Plakette sind die Abgaswerte des betr. Fahrzeuges die vielfach vorhandene Position 72 im Fahrzeugausweis (Emissionscode) auf der rechten Seite unten rechts. Für nachfolgende Automobile können grüne, gelbe oder rote Schadstoffplaketten nach der Konsultation und technischen Beurteilung des Fahrzeugausweises und der Vergleichskontrolle der Abgaswerte EU / Schweiz organisiert werden:

• Benzinmotor: Personenwagen mit geregeltem Dreiweg-Katalysator mit Zulassung ab ca. 1987 (oder mit B01, B02, B03;B04). Lastwagen und Busse nur mit Emissionscode E02, E03, E04.
• Erdgas- / Hybrid: Personenwagen ab 1993
• Dieselmotor: Personenwagen ab ca. 1997 (oder mit B02, B03, B04). Lastwagen und Busse nur mit Emissionscode E02 und E03.

Die grünen, gelben und roten Plaketten sind in ganz Deutschland und somit in allen Städten, die Umweltzonen eingeführt haben, respektive noch einführen werden, gültig. Sie gilt nur für das betreffende Fahrzeug gemäss Fahrzeugausweis. Massgebend sind das Kontrollschild, die Chassisnummer, die Inverkehrssetzung und die Treibstoffart. Achtung: Bei einem Halterwechsel oder Windschutzscheibenersatz muss eine neue Plakette beantragt werden. Preis für TCS-Mitglieder CHF 24.-, für Nichtmitglieder CHF 28.-, inkl. Porto.

Weitere Infos: www.tcs.ch . Via tus@tcs.ch oder via jeder TCS Stelle kann das Doctech 3797 mit Erläuterungen zur Schadstoffplakette und Fahrzeugbestimmung kostenlos angefordert werden.

Wie komme ich zu meiner Schadstoffplakette? Es ist Vorschrift, dass die amtlichen Schadstoffplaketten zwingend in Deutschland ausgestellt werden müssen. Der Erwerb der Schadstoffplakette in Deutschland ist mit aufwendigem Suchverkehr verbunden. Bei Bestellungen via Internet fallen Post- und hohe Bankspesen an. Empfehlenswert ist daher eine frühzeitige Bestellung der Plakette bei den TCS-Geschäftsstellen. Da die Zustellung der Plaketten auf dem Postweg erfolgt (Deutschland-TCS und vom TCS an den Besteller) ist insgesamt mit rund 5 Arbeitstagen zu rechnen. Für die Ausstellung der Schadstoffplakette sind die abgasrelevanten Fahrzeugdaten mit der Fahrzeugkennzeichnung und den Halterdaten erforderlich.

Der TCS benötigt zu diesem Zweck den Fahrzeugausweis oder eine sehr gut lesbare Kopie. Der TCS nimmt die Abklärungen vor, welche Abgasvorschriften das betreffende Fahrzeug erfüllt, vergleicht diese mit den EUAbgasvorschriften und bestimmt die Plakettenfarbe. Die Daten und die Fahrzeugausweiskopie werden vom TCS nach Deutschland übermittelt, wo die entsprechende Plakette (grün, rot oder gelb) mit der Kontrollschildnummer versehen wird.

Die deutschen Behörden können jederzeit bei der amtlich befähigten Plaketten-Ausstell-Organisation die Plakette überprüfen, ob sie den effektiven Abgaswerten entspricht und können den Autohalter anhand des Fahrzeugausweises identifizieren. Regelung für ältere Fahrzeuge und Behindertenfahrzeuge sowie Motorräder Oldtimer, d.h. 30-jährige und ältere Fahrzeuge im Originalzustand sowie Behindertenfahrzeuge benötigen keine Plaketten.

Der TCS rät aber, solche Fahrzeuge unbedingt klar zu kennzeichnen. Oldtimer: Fahrzeugausweis mit der amtlichen Bezeichnung „Veteranenfahrzeug“ (Position 17) mit abgedeckter Adresse und Chassisnummer auf Armaturenbrett legen. Behindertenfahrzeug: Behindertenausweis ohne sichtbare Adresse auf Armaturenbrett legen. Motorräder benötigen keine Plakette.


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